Eventraum Aktuelles Schutzkonzept
Zertifikatspflicht & Maskenpflicht
Coworking
Für Coworkende besteht keine Zertifikatspflicht, dafür aber eine Maskenpflicht bei Bewegung im Raum.
Möbelladen/Ausstellung
Während unseren Ladenöffnungszeiten besteht für alle Mitarbeitenden und Gäste in den Räumlichkeiten des Ladens eine Maskenpflicht, aber keine Zertifikatspflicht.
Gastronomie
Für die Gäste unseres Restaurants/Bistro besteht bei Konsumation in Innenräumen eine Zertifikatspflicht ab 16. Jahren. Da der Gastronomiebetrieb während unseren Ladenöffnungszeiten läuft, gilt eine Maskenpflicht, bis die Gäste am Tisch sitzen. Für Konsumationen somit eine Sitzpflicht. Wir kontrollieren am Tisch, die Covid-Zertifikate und Identität der Gäste. Gäste die sich frei im Raum bewegen müssen sich aufgrund des offenen Ladens an die Maskenpflicht halten.
Gastronomie-Personal
Das Personal trägt Schutzmasken, auch wenn zertifiziert, und desinfiziert sich regelmässig die Hände. Es kommt zu möglichst keinem Kontakt zwischen Personal und Publikum.
Meetings & Events
Veranstaltungen von Privatpersonen (Geburtstagsfeiern, Apéros, Hochzeiten) oder Firmen (Seminare, Workshops oder Mitarbeiteranlässe) bei gelten als „Private Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen“ gemäss BAG. Daher ist bei Veranstaltungen in Innenräumen der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt. Wir kontrollieren, in Absprache mit de* Organisator*in, die Zertifikate und überprüfen diese anhand eines amtlichen Ausweises.
Für Veranstaltungen mit maximal 30 Personen eines Vereins oder einer anderen beständigen Gruppe, deren Mitglieder dem Organisator bekannt sind entfällt die Zertifikatspflicht. Es gilt jedoch in Innenbereichen eine Maskenpflicht, ein Konsumationsverbot und Kapazitätsbeschränkung auf 2/3 der jeweiligen Räume. Die Distanz von 1.5m sind einzuhalten.
Hier gehts zu unseren Merkblättern:
- Veranstaltung mit Zertifikat, ohne Einschränkung
- Veranstaltung ohne Zertifikat, mit Personenanzahl-, Kapazitäts und Konsumations-Einschränkung
Händehygiene & Abstand
Nach wie vor ist eine der wichtigsten Schutzmassnahmen regelmässiges Waschen bzw. Desinfizieren der Hände sowie Abstand halten. Es stehen Desinfektionsmittel zur Händedesinfektion für die Besucher zur Verfügung. Coworkende sollen möglichst mit 1.5m Abstand oder mehr zueinander absitzen. Gästegruppen im Restaurant sollen mit mind. 1.5m Abstand zueinander platziert werden.
Änderungen vorbehalten
Wir stützen uns auf die Vorgaben des BAG, gemäss Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 13. September 2021.
(Stand Schutzkonzept: 16. September 2021)
Danke für Ihre Mithilfe!
Das Quadrat Team