Reparaturwerkstatt AGB
Damit alles klar ist
Kostenvoranschlag
Ein verbindlichen Kostenvoranschlag können wir nur erstellen, wenn wir das Produkt begutachten können. Bringen Sie die Gegenstände, die Sie gerne repariert haben möchten, bei uns vorbei. Für einen verbindlichen Kostenvoranschlag berechnen wir 20 CHF, welche wir von den Reparaturkosten abziehen, falls Sie uns den Reparaturauftrag erteilen.
Teilreparaturen
Sollten im Laufe einer Reparatur weitere Defekte am Objekt auftauchen, welche in der Offerte nicht enthaltene Reparaturkosten nach sich ziehen, werden Sie informiert. In diesem Fall können Sie entscheiden, ob Sie die Reparatur zu Ende ausführen lassen wollen oder nicht. Die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten werden verrechnet.
Reparaturpflicht
Die Quadrat AG ist nicht verpflichtet eine Reparatur durchzuführen.
Garantie
Auf reparierte Teile gewähren wir eine Garantie von 3 Monaten.
Schadenfälle
Während des Reparaturprozesses kann es vorkommen, dass ein Objekt beschädigt wird. In diesem Fall sind keine Kosten für die Reparatur geschuldet. Weitergehende Ansprüche (Schadenersatz) kann nicht geltend gemacht werden.
Reparaturfrist
Wann immer möglich, versuchen wir die Reparaturen innerhalb der im Kostenvoranschlag kommunizierten Frist zu erledigen. Es gibt keine Garantie, dass die Reparatur in dieser Zeit durchgeführt werden kann.
Transport
Die zu reparierenden Objekte werden bei uns abgegeben und abgeholt. Wird etwas anderes vereinbart, liegt das Transportrisiko bei Ihnen. Allfällige Transportkosten werden verrechnet.
Datenschutz
Alle Daten, die wir im Rahmen des Reparaturauftrags erheben, bleiben bei der Quadrat AG und werden ohne Ihr Einverständnis in keiner Art und Weise weiterverwendet.